Als er den Vorhang des Bettes lüpfte und Yorick fragte, wie es ihm gehe, blickte dieser auf, nahm des Freundes Hand und nachdem er ihm für die vielen Beweise seiner Freundschaft gedankt hatte, für die er ihm, wie er sagte, immer und immer wieder danken würde, wenn sie sich jenseits begegnen sollten, – fuhr er fort: in wenigen Stunden werde er nun seinen Feinden auf immer entwischt sein. – Das hoffe ich nicht, erwiederte Eugenius mit dem zärtlichsten Ton, in dem je eines Mannes Stimme erklang, während ihm die Thränen über die Backen rannen, – das hoffe ich nicht, Yorick. – Yorick antwortete mit einem Blicke nach oben und drückte dabei sanft Eugenius' Hand; das war Alles, aber es schnitt Eugenius ins Herz. – Muth, Muth, sagte Eugenius und versuchte sich zu ermannen, indem er sich die Augen wischte, – nicht so trostlos, alter Junge; laß Muth und Kraft nicht von dir weichen in dieser Krisis, wo du ihrer so sehr bedarfst. Wer weiß, wo noch Hülfe ist und was Gottes Allmacht für dich noch thut! – Yorick legte die Hand aufs Herz und schüttelte leise das Haupt. – Was mich anbetrifft, fuhr Eugenius fort und schluchzte bitterlich bei den Worten, so gestehe ich, ich weiß nicht, wie ich die Trennung von dir ertragen soll, und gern – fügte er mit erhobener Stimme hinzu – möchte ich mir mit der Hoffnung schmeicheln, daß noch Zeug genug in dir geblieben sei, um einen Bischof daraus zu machen, und daß ich dich als solchen noch mit meinen Augen sehe! – Ich bitte dich, Eugenius, sagte Yorick, und nahm dabei seine Nachtmütze, so gut er konnte, mit der linken Hand ab, denn die Rechte hielt Eugenius noch fest gefaßt – ich bitte dich, sieh einmal meinen Kopf an. – Ich bemerke da nichts Besonderes, erwiederte Eugenius. – Doch, doch, lieber Freund, sagte Yorick – er ist von den Hieben, welche ***** und ***** und einige Andere so tölpelhaft im Dunkeln darauf geführt haben, so verschwollen und mißgestaltet, daß ich mit Sancho Pansa sagen kann: »und würde ich gesund und regneten mir Bischofsmützen so dicht wie Hagel vom Himmel darauf, ihm würde doch keine passen«. – Als Yorick dies sagte, schwebte sein letzter Athemzug, im Begriff zu erlöschen, auf seinen zitternden Lippen, aber er sagte es noch mit einem gewissen Cervantischen Tone, und dabei sah Eugenius einen Augenblick lang einen Strahl spielenden Feuers in seinen Augen aufleuchten, ein schwaches Abbild jener Geistesblitze, die (wie Shakespeare von seinem Vorfahren berichtet) eine ganze Tafelrunde in schallendes Gelächter zu versetzen pflegten.

Eugenius schöpfte daraus die Ueberzeugung, daß der Freund an gebrochenem Herzen sterbe; er drückte ihm sanft die Hand – dann schlich er leise aus dem Zimmer und weinte im Gehen. Yorick folgte Eugenius mit den Blicken bis zur Thür – darauf schloß er die Augen und öffnete sie nicht wieder.

In einem Winkel seines Kirchhofs, im Dorfe *** liegt er begraben, unter einer einfachen Marmorplatte, die sein Freund Eugenius mit Erlaubniß der Testamentsvollstrecker auf sein Grab legte und die nur drei Worte enthält, welche Grabschrift und klagender Nachruf zugleich sind:

 

Bild

Zehnmal täglich hat Yoricks Geist den Trost, seine Grabschrift in so weicher Modulation von Klagetönen, wie allgemeines Mitgefühl und Achtung für ihn sie anschlagen, laut lesen zu hören, denn ein Fußpfad läuft dicht an seinem Grabe vorbei über den Kirchhof hin, und nicht ein Wandrer geht vorüber, ohne stehen zu bleiben, einen Blick darauf zu werfen und weiterschreitend zu seufzen: Ach! armer Yorick! –

 

Dreizehntes Kapitel.

 

Der Leser dieses rhapsodischen Werkes hat die Hebamme schon so lange aus den Augen verloren, daß es jetzt hohe Zeit ist, ihrer wieder zu erwähnen, blos um ihn daran zu erinnern, daß es überhaupt noch solch eine Person in der Welt giebt, die ich hiemit, soweit ich nämlich meinen Plan übersehen kann, in aller Form einführen will; denn es könnte plötzlich etwas Neues aufspringen, ein unerwartetes Geschäft könnte sich zwischen mir und dem Leser aufwerfen, das augenblickliche Erledigung forderte, und da ist es nur billig, wenn ich dafür sorge, daß das arme Weib unterdeß nicht verloren geht, um so mehr, als wir sie, wenn sie nöthig wird, durchaus nicht entbehren können.

Ich glaube bereits gesagt zu haben, daß diese gute Frau in unserm ganzen Dorfe wie in der Umgegend ein nicht geringes Ansehn genoß und eine Person von Wichtigkeit war; daß ihr Ruf sich bis zur äußersten Grenze und Peripherie jenes Geltungskreises erstreckte, den jedes Menschenkind, mag es nun ein Hemd auf dem Leibe haben oder nicht, um sich beschreibt, welchen Kreis ich, nebenbei gesagt, sobald von seiner großen Wichtigkeit und Bedeutung die Rede ist, Ew. Herrlichkeit bitte je nach der Stellung, dem Berufe, den Kenntnissen und Fähigkeiten, der Höhe und Tiefe der betreffenden Personen (denn beides muß gemessen werden) in Dero Phantasie zu erweitern oder zusammenzuziehen.

Im vorliegenden Falle setzte ich ihn, wie ich mich erinnere, auf etwa vier bis fünf Meilen fest, was so viel sagen will, daß er nicht allein das Kirchspiel in sich begriff, sondern sich sogar noch über zwei oder drei angrenzende Weiler des benachbarten Kirchspiels erstreckte, wodurch er sehr beträchtlich wurde. Dabei muß ich ferner erwähnen, daß die gute Frau außerdem in einem großen Meierhofe und in einigen einzelliegenden Ansiedelungen und Pächterhäusern, welche, wie gesagt, zwei oder drei Meilen von ihrer Wohnung lagen, höchst angesehen war: doch will ich hier ein- für allemal die Nachricht mittheilen, daß dies Alles viel deutlicher und übersichtlicher auf einer Karte dargestellt werden wird, die sich jetzt unter den Händen eines Kupferstechers befindet und die nebst andern Beweisstücken und Ausführungen dem zwanzigsten Bande dieses Werkes angehängt werden soll, – nicht etwa um dasselbe dadurch dickleibiger zu machen, – schon der Gedanke daran ist mir ein Gräuel, – sondern als Kommentar, Scholie, Illustration, als ein Schlüssel zu solchen Stellen, Umständen, Inuendas, die entweder verschiedenartig ausgelegt werden könnten, oder deren Sinn dunkel und zweifelhaft ist, nachdem »mein Leben und meine Meinungen« von aller Welt (erwäge man die Bedeutung dieses Wortes wohl!) gelesen sein werden, was, unter uns gesagt, sämmtlichen Herren Recensenten in Großbritannien zum Trotz, und mögen diese Würdigen dagegen schreiben und sagen was sie wollen, sicherlich der Fall sein wird.

Ich brauche Ew. Wohlgeboren wohl nicht zu bemerken, daß dies eine konfidentielle Mittheilung ist.

 

Vierzehntes Kapitel.

 

Als ich meiner Mutter Ehevertrag durchsah, um mich und den Leser über einen Punkt aufzuklären, der durchaus klar sein mußte, ehe wir in dieser Geschichte weiter fortfahren konnten, hatte ich das gute Glück, gerade auf das, was ich suchte, zu fallen, nachdem ich kaum mehr als anderthalb Tage ohne Unterbrechung gelesen hatte: es hätte mich einen ganzen Monat kosten können, und daraus sieht man deutlich, daß, wenn sich Jemand hinsetzt, um eine Geschichte zu schreiben – meinetwegen nur die von Peter Glückspilz oder von Hans Däumling, er von all den verdammten Hindernissen, die ihm in den Weg treten können, und von den Tänzen, in die er durch diese oder jene Abschweifung verwickelt werden kann, gerade so viel weiß wie sein kleiner Finger, ehe nicht alles vorbei ist. Ja, könnte ein Historiograph seine Geschichte so vor sich hertreiben wie ein Maulthiertreiber sein Maulthier, immer geradeaus, zum Beispiel den ganzen Weg von Rom nach Loretto, ohne nur einmal den Kopf nach links oder rechts zu wenden, so würde er allerdings bis auf die Stunde vorhersagen können, wann er an seinem Ziele ankäme. Aber das ist eine moralische Unmöglichkeit; denn wenn er nur ein Körnchen Geist besitzt, so wird er durch dies oder jenes veranlaßt werden, fünfzigmal vom geraden Wege abzuschweifen, und Gesellschaft kann er erst gar nicht vermeiden. An- und Aussichten werden sein Auge unaufhörlich locken, und ebenso wenig wie er fliegen kann, wird er unterlassen können, still zu stehen und sie zu betrachten; außerdem wird er verschiedene

 

Berichte in Uebereinstimmung zu bringen,

Anekdoten aufzulesen,

Inschriften zu entziffern,

Geschichtchen einzuweben,

Ueberlieferungen zu sichten,

Berühmte Personen aufzuführen,

Lobreden an diese,

Pasquille an jene Thür zu heften

 

haben, was der Mann und das Maulthier alles nicht zu thun brauchen. Genug, da giebt es auf jeder Station Archive, die durchstöbert sein wollen, Schriften, Urkunden, Dokumente und endlose Stammbäume, die er durchaus durchlesen muß, um doch Allen gerecht zu werden; das hält ihn natürlich auf – das hat kein Ende. Was mich anbetrifft, so erkläre ich hiemit, daß ich mich diese letzten sechs Wochen beeilt habe, so sehr ich konnte, und doch bin ich noch nicht einmal geboren; ich bin nur eben im Stande gewesen zu sagen, wann es geschah, aber nicht wie, so daß die Sache natürlich noch lange nicht abgethan ist.

Von diesen unvorhergesehenen Verzögerungen hatte ich keinen Begriff, als ich mich zuerst auf den Weg machte, aber jetzt bin ich überzeugt, daß sie sich, je weiter ich fortschreite, eher mehren als vermindern werden; und das hat mich auf einen Gedanken gebracht; dem ich zu folgen entschlossen bin: ich will mich nämlich nicht übereilen, sondern ganz gemächlich vorwärts gehen und jedes Jahr zwei Bände meines Lebens schreiben und drucken lassen. Vorausgesetzt dann, daß man mich nicht stört, und daß ich mit meinem Buchhändler ein nicht gar zu schlechtes Abkommen treffen kann, so werde ich das fortsetzen, so lange ich lebe. –

 

Fünfzehntes Kapitel.

 

Der Passus in dem Ehevertrage meiner Mutter, den ich, wie dem Leser bereits berichtet wurde, durchaus aufsuchen mußte und den ich, nachdem ich ihn aufgefunden, nun vorlegen will, lautet in dem Dokumente selbst so viel besser, als ich ihn inhaltlich wiederzugeben vermöchte, daß es unverantwortlich wäre, wenn ich ihn dem Notar aus der Hand nähme. Ich setze ihn also in extenso her:

»Und dieser Vertrag setzt annoch fest, daß besagter Walter Shandy, Kaufmann, auf Grund vorerwähnten beabsichtigten und durch Gottes Hülfe fest und unauflöslich zu schließenden und zu vollziehenden Ehebundes zwischen vorbenanntem Walter Shandy und Elisabeth Mollineux, sowie aus unterschiedlichen andern guten und triftigen Gründen und Ursachen, so ihn dazu bestimmen, – genehmigt, zugesteht, gelobt, beschließt, sich verpflichtet und ohne Rückhalt bewilligt, desgleichen an seiner Statt John Dixon und James Turner Esqrs., obenbenannte Zeugen, u.s.w. u.s.w. – nämlich: daß – im Fall es geschehen, sich ereignen, stattfinden oder auf irgend eine Weise der Fall sein sollte, daß besagter Walter Shandy, Kaufmann, sein Geschäft aufgäbe vor der Zeit oder den Zeiten, da besagte Elisabeth Mollineux in dem gewöhnlichen Gange der Natur oder auf andere Weise aufgehört hätte, Kinder zu empfangen und zu gebären und daß, dieweil besagter Walter Shandy sein Geschäft aufgegeben, er, entgegen und zuwider dem freien Willen, der Zustimmung oder der Neigung besagter Elisabeth Mollineux von London fortzöge, um sich zur Ruhe zu setzen und zu wohnen auf seinem Landgute Shandy-Hall in der Grafschaft ** oder auf irgend einem andern Edelsitze, Schlosse, Gute, Landhause, Vorwerke oder Anwesen, bereits erworbenem oder noch zu erwerbendem, oder auf einem Theile oder Stück eines solchen: daß dann, und so oft es sich ereignet, wenn und daß besagte Elisabeth Mollineux schwanger wird mit einem Kinde oder mit mehren, so zu verschiedenen Zeiten und gesetzlich, oder nach bereits eingetretener Schwangerschaft mit besagter Elisabeth Mollineux erzeugt sind – Er, besagter Walter Shandy, für eigene Rechnung und Unkosten und aus seinen eigenen Mitteln, auf genügende und rechtzeitige Verwarnung hin, welche nach Uebereinkunft volle sechs Wochen vor der Zeit der vermuthlichen Entbindung besagter Elisabeth Mollineux zu geschehen hat – einzahlen oder einzahlen lassen will die Summe von Einhundertundzwanzig Pfund in gangbarer und gesetzlicher Landesmünze zu Handen der Herren John Dixon und James Turner oder deren Ordre auf Treu und Glauben und zum Gebrauch, Nutzen, Endzweck und zur Verwendung wie folgt: Nämlich, damit die genannte Summe von 120 Pfund besagter Elisabeth Mollineux ausgehändigt oder von den obenbenannten Zeugen dazu angewandt werden soll, sicherlich und wahrhaftig dafür eine Kutsche zu miethen nebst passenden und hinlänglichen Pferden, auf daß die Person besagter Elisabeth Mollineux, sowie das Kind oder die Kinder, mit welchen sie zu jener Zeit schwanger sein wird und gesegnet, nach London geführt und gebracht, und davon bestritten und bezahlt werden können alle einschlagenden Kosten, Ausgaben, Zahlungen, welcher Art sie immer sein mögen, so in Beziehung auf, desgleichen aus und wegen besagter, ihrer beabsichtigten Niederkunft und Entbindung in besagter Stadt oder deren Vorstädten entstehen; sowie, daß besagte Elisabeth Mollineux von Zeit zu Zeit und zu jeder solcher Zeit oder solchen Zeiten, wie bestimmt und vereinbart ist, in Frieden und Ruhe besagte Kutsche und Pferde soll miethen können und dürfen und während ihrer ganzen Reise freien Eingang, Ausgang und Wiedereingang in und aus besagter Kutsche haben soll, kraft des Wortlautes und wahren Inhaltes und Sinnes gegenwärtiger Schrift, ohne Hinderniß, Einrede, Störung, Belästigung, Beunruhigung, Abbruch, Verweigerung, Verwirkung, Vorenthaltung, Unterbrechung oder Erschwerung irgend einer Art, und daß es vielmehr besagter Elisabeth Mollineux vollkommen gesetzlich zustehen soll, von Zeit zu Zeit und so oft oder häufig sie in ihrer besagten Schwangerschaft wahr und wahrhaftig bis zu dem hiervor festgesetzten und vereinbarten Zeitpunkte vorgeschritten sein wird, an solchem Orte oder solchen Orten, in solcher Familie oder in solchen Familien, mit solchen Verwandten, Freunden oder andern Personen in besagter Stadt London zu leben und zu wohnen, wie es ihr ohne Rücksicht auf ihre derzeitige Schwangerschaft und gleich als ob sie ein einzelnes und unverheirathetes Frauenzimmer wäre, je nach ihrem Willen oder ihrer Neigung gefallen mag. Und dieser Vertrag setzt ferner fest: daß als Bürgschaft für die genaue Ausführung besagter Uebereinkunft Walter Shandy, Kaufmann, hierdurch verleiht, verkauft, überläßt und zuspricht besagtem John Dixon und James Turner Esqrs. oder den Erben, Bevollmächtigten und Cessionarien ihres thatsächlichen Besitzes, kraft eines Kauf- und Verkaufvertrages, abgeschlossen zu diesem Zwecke zwischen besagtem John Dixon, auch James Turner und besagtem Walter Shandy, welcher Kauf- und Verkaufbrief, gültig für ein Jahr, ausgestellt ist, einen Tag vor dem Datum gegenwärtigen Dokumentes, auf Grund des ›Cession und Nutznießung‹ betreffenden Gesetzes – das Landgut und die Herrschaft Shandy, gelegen in der Grafschaft **, nebst allen Rechten, Zubehör und Apartenenzien, also nebst allen Vorwerken, Häusern, Gebäuden, Scheunen, Ställen, Obstgärten, Gemüsegärten, Hintergärten, Baustellen, eingezäunten Plätzen, Höfen, Hütten, Grundstücken, Weiden, Wiesen, Grasungen, Morästen, Gemeindehutungen, Wäldern, Gebüschen, Gräben, Fischereien, Teichen und fließendem Wasser – sowie nebst allen Renten, Heimfallgeldern, Servituten, Abgaben, Pachten, Lehnspfennigen, Schutzgeldern, Frohngroschen, Bergwerk- und Steinbruchgefällen, Besitz und Viehstand der Verbrecher und Flüchtlinge, den Verbrechern selbst, auch den unter Gericht Gegebenen, Vagabunden und Lehnflüchtigen, nebst allen Regalen, herrschaftlichen Rechten und Gerechtsamen, Privilegien und Erbrechten, welchen Namen sie immer haben mögen, und desgleichen nebst dem Patronats-, Schenkungs- und Vertretungsrecht, sowie nebst der freien Verfügung über die Rektorei oder Pfarre besagten Shandy's, und nebst allen Zehnten, Zöllen und Landabgaben.«

Mit Einem Worte: Meine Mutter konnte (wenn sie wollte) ihr Kindbett in London abhalten.

Aber um dem vorzubeugen, daß sich meine Mutter, wie es nur zu nahe lag, einen solchen Artikel des Heirathsvertrages auf eine unbillige Weise zu Nutzen mache, – ein Fall, an den Niemand gedacht hätte, wäre nicht mein Onkel Toby darauf verfallen – so war zur Sicherstellung meines Vaters folgende Klausel angefügt: Würde meine Mutter auf falsche Anzeichen und Vermuthungen hin meinem Vater zu irgend einer Zeit die Unruhe und Kosten einer londoner Reise über den Hals bringen, so sollte sie dadurch die Anwartschaft und die Rechte, welche ihr der Artikel gab, für den nächsteintretenden Fall verlieren (jedoch nicht mehr, und sofort, toties quoties) und zwar so gänzlich und völlig, als ob ein solcher Vertrag zwischen ihnen nie geschlossen worden wäre. – Das war übrigens nicht mehr als billig, und doch hat es mir immer hart erscheinen wollen, daß die ganze Wucht dieser Klausel, wie es wirklich geschah, gerade auf mich fallen mußte. –

Aber ich wurde nun einmal zum Unglück gezeugt und geboren; war's Wind oder Wasser, war's eine Mischung von beiden, oder ein bloßes Wuchergewächs der mütterlichen Phantasie und Einbildungskraft; hatte der Wunsch, daß es so sein möchte, sie mißleitet – ich fühle mich nicht berufen, das Eine oder das Andere behaupten zu wollen, – genug, meine Mutter täuschte sich und Andere. Es ist Thatsache, daß sie Ende September des Jahres 1717, also ein Jahr vor meiner Geburt, meinen Vater sehr wider seinen Willen nach der Hauptstadt fexirt hatte, und daß er nun sehr entschieden auf der Klausel bestand. So wurde ich durch einen Ehevertrags-Artikel dazu verdammt, in meinem Gesichte eine so plattgedrückte Nase zu tragen, als ob das Geschick mir überhaupt gar keine zugedacht gehabt hätte.

Wie das geschah und was für Aergerniß und Mißgeschick mir auf jedem Schritte meines Lebens aus dem Verluste oder, richtiger gesagt, der Quetschung dieses einen Gliedes erwuchsen, soll seiner Zeit dem Leser ausführlich dargelegt werden.

 

Sechzehntes Kapitel.

 

Man kann sich leicht denken, daß mein Vater nicht eben in der besten Laune mit meiner Mutter nach dem Lande zurückkehrte. Die ersten 20 bis 25 Meilen that er gar nichts weiter, als sich (und meine Mutter natürlich mit) über die verdammte Ausgabe zu ärgern, die er sich ganz und gar bis auf den letzten Schilling hätte ersparen können.